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Zulassung

Zulassung laut Gewerbeordnung §34

 Als zugelassener Versicherungs- und Finanzmakler/-berater nach der Gewerbeordnung §34 sind wir dazu befugt, Investmentfonds, geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen zu vermitteln. Dabei halten wir strenge Richtlinien ein und besuchen regelmäßig fachspezifische Schulungen und Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand in der Finanz- und Versicherungsbranche zu sein. So stehen wir Ihnen als kompetenter Berater zur Seite und helfen Ihnen dabei, eine geeignete Finanzstrategie zu finden, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.


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