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Montag, 03.09.2018

P & R: Vorsichtswarnung bei der Anmeldung von Forderungen

Es eilt!

Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 14. September 2018. Deshalb sind die von Loipfinger dieser Tage veröffentlichten Warnungen besonders beunruhigend.

Abtretung von Forderungen

In den Kauf- und Mietverträgen seien Abtretungen von Forderungen der Emittenten enthalten, die ursprünglich der "Sicherung von Mietzahlungen" dienen sollten. Da nun in den Anschreiben des Insolvenzverwalters die Nichterfüllung der Containerverträge erklärt würde, könnte auch die Abtretung erlöschen mit nachteiligen Folgen für die Anleger.

Kritik am Insolvenzverwalter

Loipfinger weist zwar auf die schwierige Situation des Insolvenzverwalters in diesem Falle hin, kritisiert aber, dass ein im Anschreiben zitiertes Landgerichtsurteil, auf das sich der Insolvenzverwalter u.a. stützt, im Wortlaut nicht vorliegt. Er spricht von der Gefahr, dass den Anlegern auf dem beschriebenen Weg das Sicherungsrecht vorenthalten werden soll.

Anwalt mandatieren?

Die Forderungsanmeldung einfach zu unterschreiben, könnte also zu erheblichen Nachteilen für den Anleger führen. Es könnte zu einer Flut von die Abwicklung weit hinauszögernden Verfahren kommen und es scheint für alle Anleger, die ihre Interessen vollständig und sachgerecht vertreten sehen wollen, notwendig zu werden, einen Anwalt zu mandatieren. Loipfinger hofft jedoch kurzfristig noch auf Einsicht beim Insolvenzverwalter.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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