030 568 333 30   |   info@web4business.de

Finanzen und Versicherungen

Zurück zur Übersicht

Finanzen + Versicherungen

Vertrieb 
Montag, 12.02.2018

Groko: Fällt der 34f GewO weg?

Bleibt die Registrierung im Gewerberegister?

Wahrscheinlich kann man es als eine sanfte Lösung bezeichnen, wenn es bei der bisherigen Registrierung bleibt, aber die BaFin die Aufsicht übernimmt, wie immer die dann aussehen mag. Jedenfalls dürfte vielen Beratern diese Lösung mehr zusagen, als die Abschaffung der bisherigen Registrierungs- und Erlaubnispraxis hinnehmen zu müssen.

Letzteres wird in ersten Kommentaren allerdings als wahrscheinlicher angesehen, weil laut KWG (§ 2) die bisherige Regelung eine Ausnahmeregelung darstellt. Diese müsste nur gekippt werden und schon wäre die Finanzanlagenvermittlung nur noch mit KWG-Erlaubnis (§ 32) möglich. Für kleinere Vermittler geht die Finanzvermittlung dann nur noch unter einem Haftungsdach, weil sie die erheblichen Aufwendungen einer § 32-Lizenz in der Regel kaum stemmen können. Da käme auf die noch rund 37.000 registrierten Vermittler einiges zu.

Die Perspektive

Aber da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Es tauchte in der Diskussion der Parteien SPD und Union auch das Argument auf, dass die Banken und deren Berater ja schließlich umfangreich reguliert sind und deshalb die noch bestehende Ausnahmeregelung einen Wettbewerbsvorteil für die Finanzvermittler bedeutet. Das ist zwar richtig, aber auch falsch, denn ein kleiner Vermittler oder eine kleinere Beratungsgesellschaft wäre natürlich extrem benachteiligt, weil die Kosten der 32er-Lizenz im Verhältnis zum möglichen Umsatz und Ertrag weit höher wären, als bei einer Bank, bei der sich viele Kosten auf einen großen Kreis von Beratern verteilen.

Natürlich mischt sich angesichts der nach wie vor staatsnahen Kreditinstitute, also insbesondere der Sparkassen, ein gewisses Misstrauen wegen möglicher Befangenheit des Gesetzgebers in die Diskussion. Mit der Beseitigung der Ausnahmeregelung wäre schließlich auf einen Schlag eine unliebsame Konkurrenz für die öffentlich-rechtlichen Institute, die aktuell unter der Niedrigzinsphase vielfach deutlich leiden, beseitigt oder dezimiert.

In manchen Publikationen wird allerdings auch auf die in Berlin traditionell sehr gut verdrahteten großen Strukturvertriebe, allen voran die DVAG, verwiesen, denen zugetraut wird, allzu dramatische Folgen dieses Groko-Plans verhindern zu können.

Fazit

Offen ist dann auch noch, was mit dem Vertriebsprivileg bei den Fondspolicen passiert und das ist natürlich noch lange nicht der letzte der offenen Punkte. Wir dürfen weiter gespannt sein, was die neue Regierung für die Branche mit sich bringt.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

Zurück zur Übersicht